Ergänzungsantrag zu AN/006/2026 Zukünftige Rechtsform des Sportstättenbetriebes der Stadt Zwickau 

Ergänzung des Beschlussvorschlages:

Der bisherige Beschlussvorschlag wird mit folgendem Wortlaut ergänzt:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zur nächsten HVA-Sitzung einen Vergleich vorzulegen, der die Rechtsformen Eigenbetrieb, (g)GmbH und Wiedereingliederung in die Organisationsstruktur der Stadtverwaltung betrachtet…

Dabei sind u. a. auch die rechtlichen, organisatorischen und betrieblichen Voraussetzungen für die Gründung eines Betriebsausschusses sowie die Möglichkeit und Zweckmäßigkeit einer Zusammenlegung der Stadionbetriebsgesellschaft und des Sportstättenbetriebes zu berücksichtigen.

 

Begründung: 

Im Zusammenhang mit den laufenden Überlegungen zur zukünftigen Organisations- und Rechtsform des Sportstättenbetriebes sowie der Stadionbetriebsgesellschaft ist auch die Frage der internen Steuerungs-, Kontroll- und Mitbestimmungsstrukturen zu betrachten. Die Prüfung der Gründung eines Betriebsausschusses kann einen Beitrag zu einer klareren Aufgabenverteilung, verbesserten politischen Steuerbarkeit und höheren Transparenz leisten.

Darüber hinaus kann eine mögliche Zusammenlegung der Stadionbetriebsgesellschaft und des Sportstättenbetriebes Synergieeffekte schaffen, Doppelstrukturen vermeiden und zu einer effizienteren Organisation führen. Eine umfassende Prüfung der rechtlichen, organisatorischen und betrieblichen Voraussetzungen ist daher erforderlich, um dem Stadtrat eine fundierte Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen zu ermöglichen.

Ergänzungsantrag zu Schließung kommunale Kindertagesstätte Gutwasserstraße 
(Gutwasserstraße 21,08056 Zwickau) zum Schuljahresende
2025/202

Der Beschlussvorschlag zu Punkt 5 ist mit folgendem Wortlaut zu ergänzen:

5. … Der Erlös aus dem Verkauf wird, abzüglich der hierfür notwendigen Ausgaben,zweckgebunden im Haushalt im Bereich Schulen, Kitas sowie Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen eingeplant. Die Mittel sollen insbesondere für die Beschaffung von Lernmaterialien, die Ausstattung von Innenräumen, die Gestaltung von Außenanlagen sowie für Angebote im Bereich Freizeit verwendet werden.

Begründung:

Durch die zweckgebundene Einplanung des Verkaufserlöses im Bereich Schulen, Kitas sowie Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen wird sichergestellt, dass die Mittel unmittelbar der Förderung von Bildung, Betreuung und Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche zugutekommen. Die gezielte Verwendung für Lernmaterialien sowie für die Ausstattung von Innen- und Außenbereichen trägt zur Verbesserung der pädagogischen Rahmenbedingungen bei.

Prüfauftrag zur Schaffung einer Jugendherberge oder einer anderen Form einer jugendtouristischen Übernachtungsstätte in Zwickau

Die Stadtverwaltung der Stadt Zwickau wird beauftragt, bis zur Sitzung des Stadtrates im

Januar 2026 zu prüfen, ob

1. der Bedarf zur Einrichtung einer Jugendherberge oder einer anderen Form einer

jugendtouristischen Übernachtungsstätte besteht.

2. Standorte/Immobilien zur Einrichtung einer Jugendherberge oder einer anderen

Form einer jugendtouristischen Übernachtungsstätte zur Verfügung stehen.

3. Betreiber interessiert sind.

4. Themen der Zwickauer Stadtgeschichte mit dieser verbunden werden können.

.

Begründung:

Das Thema Jugendherberge war immer wieder Thema von Anfragen und Anträgen im Zwickauer Stadtrat. Bereits 2014 wurde eine Konzeption erarbeitet, die verschiedene Standorte untersuchte. Auch im Rahmen des Stadtmarketingkonzeptes wurde diese zuletzt diskutiert. Leider ist es noch immer nicht gelungen, eine Jugendherberge oder eine andere Form einer jugendtouristischen Übernachtungsstätte in Zwickau zu etablieren. Daher möchten wir mit dem Antrag anregen, die Konzeption zu aktualisieren und mit möglichen Betreibern und Partnern Ideen zu entwickeln, wie eine Jugendherberge oder eine andere Form einer jugendtouristischen Übernachtungsstätte in Zwickau entstehen könnte. 

Dabei sollte auch betrachtet werden, mit welchen Themen (Clara und Robert Schumann, Fußball, Bergbau, Automobilbau, jüdische Geschichte, NSU, …) diese verbunden werden könnte, um sie besser in die kulturelle Landschaft einzufügen und sie für ihre Zielgruppen noch attraktiver zu gestalten. Dabei möchten wir den Blick bewusst erweitern, um weitere mögliche Betreiber einzubeziehen und klarer herauszuarbeiten, wie eine solche Einrichtung gut mit Zwickauer Themen und Einrichtungen verbunden werden kann.

Prüfauftrag zur Etablierung eines Wochenmarktes im Stadtzentrum an Samstagen

Der Stadtrat beauftragt die Oberbürgermeisterin, bis spätestens Ende September 2025 zu prüfen, inwieweit ab der Wochenmarktsaison 2026 ein regelmäßiger Frischemarkt an Samstagen im Stadtzentrum Zwickaus eingerichtet werden kann. Der Fokus soll dabei auf einem Angebot regionaler Direktvermarkter und Produzenten liegen — insbesondere mit Käsespezialitäten, Fleisch-, Fisch- und Wurstwaren, Wein, Obst, Gemüse und weiteren Produkten.

Begründung:

Derzeit bietet die Kultour Z Frischemärkte am Mittwoch von 9 bis 16 Uhr. Jedoch ist dieser für Berufstätige nur eingeschränkt nutzbar.

Mit einem Marktangebot an Samstagen böte sich für diese Zielgruppe mehr Gelegenheit frische und regionale Lebensmittel zu erwerben.

Als positiver Nebeneffekt entstünde möglicherweise eine Besucherfrequenzsteigerung für den Einzelhandel durch weitere Einkäufe der Marktbesuchenden.

Einrichtung einer Bürgerstiftung

Im November gab die Sparkasse Zwickau bekannt, dass sie Städte und Gemeinden dabei unterstützt Bürgerstiftungen zu gründen, um damit das soziale und kulturelle Leben zu fördern. Dies wollen wir für Zwickau auch angehen und so das schon vorhandene bürgerschaftliche Engagement weiter zu stärken.

Die Stadt Zwickau richtet unter dem Dach der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Zwickau eine Bürgerstiftung ein.

Begründung:

Bürgerstiftungen sind Stiftungen von Bürgern für Bürger. Sie wirken lokal und stärken mit ihrem breiten Satzungszweck als unabhängige Organisation das bürgerschaftliche Engagement. Sie stiften Geld, Ideen und Zeit für ihre Stadt.

Änderungsantrag der Fraktionen, CDU, Progressive Demokraten, BfZ, BSW zum Antrag AN/010/2024-2 Aufhebung der Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes der Stadt Zwickau (GehölzSchS)

Der Stadtrat möge beschließen

1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Konzeptes für eine Neufassung der Gehölzschutzsatzung der Stadt Zwickau vom 24.01.2025 eine Änderungssatzung zur Gehölzschutzsatzung zu erarbeiten. 

2. Der Satzungsentwurf ist den Gremien im Juni 2025 zur Beschlussfassung vorzulegen. 

 

Begründung:

In den ausführlichen Beratungen in den Fachausschüssen wurde sich darauf geeinigt die Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes der Stadt Zwickau (GehölzSchS) zu entbürokratisieren und vereinfachen.

Einführung einer Steuer auf Einwegverpackungen

Einführung einer Steuer auf Einwegverpackungen vom 04.02.2025

1. Die Stadt Zwickau führt zum 01.01.2026 eine Verpackungssteuer nach dem Vorbild Tübingens ein. Die Einnahmen werden ab 2026 in der Haushaltsplanung berücksichtigt.

2. Der Steuerbetrag beträgt:

  • 0,50 Euro (netto) für Einwegverpackungen wie zum Beispiel Kaffeebecher
  • 0,50 Euro (netto) für Einweggeschirr wie zum Beispiel Pommesschalen
  • 0,20 Euro (netto) für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie zum

Beispiel Trinkhalm oder Eislöffel

3. Es wird nach dem Vorbild Tübingens eine Informationsseite und Infomaterial zur Verfügung

gestellt, um bei der Einführung zu unterstützen.

4. Der Stadtrat ist bis Oktober über den Stand der Einführung zu informieren.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 22.01.2025 die Rechtmäßigkeit der Verpackungssteuer in Tübingen festgestellt. In Anbetracht der Haushaltssituation ist es notwendig alternative Einnahmequellen zu erschließen. Tübingen ist etwas größer als Zwickau und hat im ersten Jahr nach der Einführung 1 Mio €

Einnahmen erzielt. Es ist daher mit ca. 750k€ für die Stadtkasse zu rechnen. Gleichzeitig könnte das Problem der regelmäßig überlaufenden Mülleimer gelöst werden, ohne die Häufigkeit der Entleerung zu erhöhen. Eventuell ist hier sogar eine Reduzierung möglich. Der Zeitraum bis zum 1.1.26 gibt den Unternehmen Zeit sich drauf einzustellen und Mehrwegoptionen anzubieten.

Änderungsantrag der Fraktion Progressive Demokraten zum Antrag AN/008/2024-2 Denkmal auf dem Planitzer Markt

Der Stadtrat möge beschließen:

1. Auf Initiative der Planitzer Einwohner soll sich im Sinne der Wiederbelebung des Planitzer Marktes in seiner historischen Funktion etwas Identitätsstiftendes (Denkmal, Kunstwerk, Veranstaltung, …) auf dem neuen Markt geschaffen werden.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Ideenwettbewerb durchzuführen. Die Ergebnisse des Ideenwettbewerbes werden in einer öffentlichen Versammlung vorgestellt.

3. Die Planitzer Einwohner stimmen über die Ergebnisse des Ideenwettbewerbs ab.

4. Der Kultur-, Sozial-, Sport und Bildungssauschuss berät über die Ergebnisse des Ideenwettbewerbs und das Votum der Planitzer und die Verwaltung organisiert die praktische Umsetzung auf dem Planitzer Markt.

5. Unabhängig vom Ideenwettbewerb, wird für die im aktuellen Bürgerhaushalt beschlossene Stele,mit Botschaft zur Verbesserung der Mitmenschlichkeit, ein geeigneter Standort gesucht.

Begründung:

Bei der Planung der Neugestaltung des Planitzer Marktes erfolgte durch die Stadtverwaltung bereits eine umfangreiche Beteiligung der Bürgerschaft. Um die Identifikation der Planitzer mit dem neu gestalteten Marktplatz zu steigern, soll die Planitzer Bevölkerung die Möglichkeit erhalten durch einen Ideenwettbewerb ein weiteres Element zu gestalten. Der Ideenwettbewerb soll mit geeigneten lokalen Partnern, wie Clara-Wieck-Gymnasium, SV Planitz, Förderverein Musischer Schlossberg, Fortschritt Vision Diskurs e.V. durchgeführt werden. Die Finanzierung soll durch den Bürgerhaushalt, Spenden und Sponsoren erfolgen.

Erlangung des 
„Fairtrade Town"- Siegels 
für die Stadt Zwickau

Das „Fairtrade-Town" Siegel ist ein sichtbares Zeichen, das sowohl im Tourismusbereich als auch in der öffentlichen Wahrnehmung einen großen Vorteil für Zwickau darstellen kann. Es ist ein klares Bekenntnis der Stadt, sich für den fairen Handel einzusetzen.

Um den Titel „Fairtrade-Town" zu erhalten, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

1. Es liegt ein Beschluss der Kommune vor, dass bei allen Sitzungen der Ausschüsse und des Rates sowie im Oberbürgermeisterbüro Fairtrade-Kaffee sowie ein weiteres Produkt aus Fairen Handel verwendet wird. Es wird beschlossen, als Stadt den Titel „Fairtrade Town" anzustreben.

2. Gründung einer Steuerungsgruppe bestehend aus mindestens 3 Personen der Bereiche Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft, welche Aktivitäten vor Ort koordinieren.

3. Es gibt mindestens 19 örtliche Geschäfte sowie zehn Gastronomiebetriebe, die gesiegelte Produkte aus fairem Handel anbieten.

4. Durchführung von Bildungsaktivitäten zum Thema „Fairer Handel" in mindestens einer Schule, einem Verein sowie einer Kirche in Zwickau.

5. Die örtlicheñ Medien berichten über die Aktivitäten auf dem Weg zur „Fairtrade- Town“

Erlangung des „Fairtrade-Town"- Siegels für die Stadt Zwickau 30.05.2024

Die Stadt Zwickau beteiligt sich an der internationalen Kampagne „Fairtrade Towns" und strebt den in Deutschland von TransFair e.V. verliehenen Titel „Fairtrade Town" an. Zur Erlangung dieses Titels verpflichtet sich die Stadt, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die fünf geforderten Kriterien erfüllt werden. Ziel der Kampagne ist es, dass sich verschiedene Akteure der Kommune gemeinsam für den Fairen Handel einsetzen.

Fairer Handel und nachhaltiger Konsum sind Themen, die zunehmend an Bedeutung gewinnen. Städte und Gemeinden spielen eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung. Vor diesem Hintergrund möchten die Stadtratsfraktionen DIE LINKE und SPD/Grüne/Tierschutzpartei die Kampagne „Fairtrade-Towns" für unsere Stadt Zwickau etablieren.

„Fairtrade-Town" ist ein Siegel, das Städten und Gemeinden verliehen wird, die sich besonders für den fairen Handel einsetzen. Die internationale Kampagne hat sich in Deutschland als echtes Erfolgsmodell erwiesen. Seit dem Start 2009 gibt es hier bereits über 500 Fairtrade-Städte. In Sachsen sind das Dresden, Freiberg, Markkleeberg, Chemnitz, Eibenstock und Leipzig. Außerdem sind Glauchau und Eibenstock auf dem Weg zum Titel.

Beispielbild / Quelle: https://mediathek.fairtrade-deutschland.de/fairtrade/UserEditFormFilling.aspx

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