für die Sitzung des Stadtrates am 17.04.2025
StRin Brückner - Tag der Befreiung
StRin Brückner hat im Vorfeld der Stadtratssitzung folgende Fragen eingereicht:
Der Landtag hat den 08.05. als Tag der Befreiung zum Gedenktag erklärt. Dieses Jahr feiern wir außerdem den 80. Jahrestages dieses Ereignisses.
Was hat die Stadtverwaltung geplant, um diesen Gedenktag würdig zu begehen?
für die Sitzung des Stadtrates am 27.03.2025
StR Dörner - Giftköder
StR Dörner: In den sozialen Medien und auch in der Presse waren in den letzten Wochen enorm viele Meldungen zu Giftködern zu lesen. Dies führt aktuell zu einer extremen Verunsicherung bei den Hundehaltern und teilweise hysterischen Verhalten. Auch eine Presseerklärung der Polizei war nicht sonderlich beruhigend, da diese im Konjunktiv geschrieben war und es hinterher keine Aufklärung über den Sachstand gab.
Nach einigen Recherchen und Austausch mit Hundebesitzern scheint es sich bei den vermeintlichen Giftködern um Reste von Feuerwerkskörpern zu handeln. Um zu einer Beruhigung der Lage beizutragen und damit Zwickauer Hundebesitzer wieder entspannt mit ihren Lieblingen raus gehen können möchte ich folgende Fragen stellen.
Antwort:
Sehr geehrter Herr Stadtrat Dörner,
Ihre Anfrage für die heutige Sitzung des Stadtrats kann ich Ihnen nachfolgend beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Lasch
für die Sitzung des Stadtrates am 27.02.2025
StR Hahn - Baumfällung Zentralhaltestelle
StR Hahn hat im Vorfeld der Stadtratssitzung folgende Frage eingereicht:
An der Straßenbahnhaltestelle wurden 5 Bäume gefällt. Damit fehlen sie an der Stelle unter anderem als Schattenspender. Daher folgende Fragen:
Warum wurden sie gefällt?
Sind an gleichen Stelle Ersatzpflanzungen geplant und wenn nicht an welcher Stelle?
Antwort:
Sehr geehrter Herr Stadtrat Hahn,
zu Ihrer Anfrage für den Stadtrat am 27.02.2025 hat die Wasserwerke Zwickau GmbH am 29.01.2025 mit einer Pressemeldung informiert:
„… Die Wasserwerke Zwickau lassen fünf Laubbäume und vier Großsträucher rund um den Georgenplatz fällen. Das sei notwendig, um den geplanten Umbau des Bereiches Georgenplatz, Poetenweg und Bosestraße vorzubereiten. Der soll im Frühjahr beginnen, teilte die Sprecherin der Wasserwerke Heike Thieroff mit. Da Baumfällungen generell nur in der vegetationsfreien Zeit zwischen Anfang Oktober und Ende Februar gestattet sind, würden die Fällarbeiten voraussichtlich ab Donnerstag realisiert. Im Bereich der unteren Bahnhofstraße, wo fünf Laubbäume gefällt werden sollen, sind Ersatzpflanzungen vorgesehen. ...“
Mit freundlichen Grüßen
Silvia Queck
für die Sitzung des Stadtrates am 27.02.2025
StR Hahn - Stand Umsetzung Bürgerhaushalt 2023-2024
StR Hahn hat im Vorfeld der Stadtratssitzung folgende Fragen eingereicht:
Wie ist der Stand der Umsetzung der Maßnahmen des Bürgerhaushaltes 2023/24?
Welche Kosten entstanden für welche Maßnahme?
Welche Gründe liegen vor, wenn Maßnahmen noch nicht umgesetzt sind und wann werden sie umgesetzt?
Antwort:
Sehr geehrter Herr Stadtrat Hahn,
Ihre Anfrage für die heutige Sitzung kann ich nachfolgend beantworten.
Aufgrund der Ferienzeit sind nicht alle Rückmeldungen zur Ihrer kurzfristig eingereichten Anfrage zum aktuellen Umsetzungsstand des Bürgerhaushaltes 2023/2024 eingegangen.
Zuletzt hatte die Verwaltung am 24.10.2024 in der Sitzung des Stadtrats mit der Informationsvorlage IV/021/2024-2 den aktuellen Stand mitgeteilt. Außerdem ist geplant, über den endgültigen Umsetzung- und Abrechnungsstand seitens der Verwaltung am Ende des zweiten Quartals 2025 zu informieren.
Unabhängig davon erhalten Sie in den nächsten vier Wochen den jetzt aktuellen Umsetzungsstand schriftlich mitgeteilt.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Lasch
aus der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 03.02.2025
OB-Anfrage - StR Binder zu Kosten und Auswirkungen des Werbeverbots für die Bundeswehr
StR Binder:
In der Stadtratssitzung vom Donnerstag, dem 30.01.2025, wurde beschlossen, dass in den Liegenschaften der Stadtverwaltung und der kommunalen Unternehmen sowie Fahrzeugen und sonstigen Präsentationsflächen auf die Werbung für die Bundeswehr verzichtet werden soll.
Aufgrund dieses Beschlusses ergeben sich nachfolgende Fragen:
Antwort:
Sehr geehrter Herr Stadtrat Binder,
Ihre Anfrage aus der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 03.02.2025 kann ich nachfolgend beantworten.
Die Entfernung der in Rede stehenden Werbung würde laut Aussage der Städtischen Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH (SVZ) ca. 750 EUR (netto) kosten. Die reguläre Laufzeit für das erste Vertragsjahr endet am 14.10.2025. Sollte die Werbung vor Ablauf der Vertragslaufzeit abgenommen werden, wird eine Vertragsstrafe fällig werden, da nur eine vorzeitige Beendigung im beiderseitigem Einvernehmen vereinbart ist. Unabhängig davon hätte die SVZ gern die vereinbarte Verlängerungsoption gezogen, welche bereits mündlich abgestimmt war.
Aufgrund der privatrechtlichen Vertragskonstellation zwischen der Bundeswehr und der SVZ kann ich Ihnen die Einnahmeverluste nicht öffentlich benennen. Sie liegen mit Wegfall der Verlängerungsoption jedoch im mittleren fünfstelligen Bereich. Die genauen Zahlen können Sie gern bei mir oder bei Herrn Bürgermeister Lasch in einem persönlichen Gespräch erfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Constance Arndt
aus der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 03.02.2025
Herrn Kretzschmar - Ehemalige Minoltankstelle an der Ecke Kopernikusstraße / Güterbahnhofstraße
Herr Kretzschmar:
Die Reste der Tankstelle stehen bereits seit Monaten unter einem Schutzgerüst und sind mit Planen geschützt. Arbeiten finden nicht statt. Wie ist hier der aktuelle Stand, auch unter dem Hinblick, dass dieses Areal für die geplante Querspange zwischen Werdauer Straße und Bahnhofstraße benötigt wird?
Antwort:
Sehr geehrter Herr Kretzschmar,
Ihre Anfrage aus der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 03.02.2025 möchte ich nachfolgend beantworten.
Am Inhalt der Antwort einer Anfrage zum gleichen Sachverhalt vom 09.09.2024 (AF/018/2024-2) hat sich bisher nichts Neues ergeben:
„Das durch den Teilabriss beschädigte Denkmal wurde in Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde gesichert. Gegen die Ablehnung des Antrags auf Abbruch des Kulturdenkmals (Bescheid vom 24.11.2023) legte die Stadt am 20.12.2023 Widerspruch ein.
Da dem Widerspruch nicht abgeholfen werden konnte, legte die Untere Denkmalschutzbehörde diesen mit Schreiben vom 12.03.2024 der Landesdirektion Sachsen zur Entscheidung vor.
Die Entscheidung der Widerspruchsbehörde steht bis dato noch aus.“Die Entscheidung der Landesdirektion wird im Rahmen der weiteren Umsetzung der Komplexmaßnahme berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Silvia Queck
für die Sitzung des Stadtrates am 30.01.2025
StRin Findeiß - Reinigung Denkmal
StRin Findeiß hat im Vorfeld der Stadtratssitzung folgende Fragen eingereicht:
Bei der Gedenkveranstaltung am Rosa-Luxemburg-Denkmal am 19. Januar 2025 wurde ich von Bürgerinnen und Bürgern angesprochen, wann mit der Reinigung des Denkmals zu rechnen sei, das von Unbekannten Anfang Januar mit verfassungsfeindlichen Symbolen beschmiert wurde.
Wie hoch belaufen sich die Kosten der Reinigung und belasten damit die Stadtkasse?
Antwort:
Sehr geehrte Frau Stadträtin Findeiß,
Ihre Anfrage für die Sitzung des Stadtrates am 30.01.2025 möchte ich nachfolgend beantworten.
Die Reinigung des Denkmals erfolgte am 22.01.25. Diese war aufgrund der niedrigen Temperaturen technisch nicht früher umsetzbar.
Die Beseitigung hat Kosten in Höhe von 389,25 EUR brutto verursacht.
Mit freundlichen Grüßen
Silvia Queck
für die Sitzung des Stadtrates am 30.01.2025
StRin Brückner - Entwicklung des Krankenstandes in den Kitas
StRin Brückner hat im Vorfeld der Stadtratssitzung folgende Fragen eingereicht:
Wie hat sich der Krankenstand (gesondert Krankenstand / Langzeitkranke) in den städtischen Kitas/Schulhorten 2024 gegenüber 2023 entwickelt? (Aufschlüsselung nach einzelner Einrichtung)
Welche Ursachen sieht die Verwaltung in der Veränderung und wie will sie dem entgegenwirken?
Antwort:
Sehr geehrte Frau Stadträtin Brückner,
Ihre o.g. Anfrage möchten ich wie folgt beantworten.
Da uns in der Kürze der Zeit bis zur Stadtratssitzung am 30.01.2025 eine Auswertung des kompletten Jahres 2024 noch nicht möglich ist, haben wir auf derzeit bereits vollständig vorliegende Daten zurückgegriffen. Dies ermöglicht uns einen Vergleich des Zeitraums September 2022 bis August 2023 mit dem sich anschließenden Jahreszeitraum von September 2023 bis August 2024. Ich gehe davon aus, dass die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse nur unwesentlich von denen abweichen werden, welche sich aus dem Vergleich der vollständigen Jahre 2023 und 2024 ergeben würden.
Die Stadt Zwickau betreibt derzeit 16 Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft, wobei in der kleinsten Einrichtung 4, in der größten 25 Personen beschäftigt sind. Bereits aus diesen Rahmenbedingungen ergibt sich, dass die Entwicklung des Krankheits- geschehens in den einzelnen Einrichtungen höchst individuell ist und gerade in kleineren Einrichtungen bereits einzelne, längere krankheitsbedingte Ausfälle eine signifikante Auswirkung haben können und sich insofern Rückschlüsse bis auf konkrete Beschäftigte ziehen lassen. Um hierbei nicht mit den strengen Vorschriften des Datenschutzrechts in Kollision zu geraten, muss ich die Antworten auf Ihre Anfrage leider ein Stück weit verallgemeinern.
Insgesamt hat sich in den verglichenen Jahreszeiteiträumen 9/22 bis 8/23 und 9/23 bis 8/24 die durchschnittliche Erkrankungsdauer der Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen von 24,98 auf 27,06 Kalendertage erhöht. Dies entspricht einer Steigerung von etwa 8,33%. Der durchschnittliche Krankenstand stieg dabei von 6,84% auf 7,39% der Beschäftigten. Um diese Werte besser einordnen zu können, sei an dieser Stelle auf eine Studie der Bertelsmann-Stiftung verwiesen, welche für 2023 bei Erziehern in Kindertageseinrichtungen bundesweit eine durchschnittliche Erkrankungsdauer von knapp 30 Tagen im Jahr ermittelte.
Wie bereits erwähnt, entwickelte sich das Krankheitsgeschehen in den einzelnen Einrichtungen höchst unterschiedlich. So betrug die Spanne der kankheitsbedingten Abwesenheit im Zeitraum 9/22 bis 8/23 je nach Einrichtung zwischen 8,53 und 40,57 Kalendertagen je Fachkraft (Durchschnitt 24,98), im Zeitraum 9/23 bis 8/24 zwischen 9,56 und 76,40 Kalendertagen (Durchschnitt 27,06). So gab es z.B. eine Einrichtung, in der sich der Krankenstand vervierfachte, während er in einer anderen auf ein Viertel des Vorjahreswertes zurückging. Besonders bei Einrichtungen mit wenigen Beschäftigen kann bereits eine langzeitkranke Person den Krankenstand verdoppeln oder auch umgekehrt bei ihrer Genesung halbieren.
Der Anteil der Langzeitkranken lässt sich am besten am Anteil der Krankentage aufzeigen, für die keine Lohnfortzahlung gewährt wurde (nach Ablauf der 6. Krankheitswoche). Dieser Anteil liegt in den beiden Vergleichszeiträumen konstant bei knapp 28% der Krankheitstage. Wenn man nun noch berücksichtigt, dass vorher jeweils bereits 6 Wochen Lohnfortzahlung gewährt wurde, dann ergibt sich für die Langzeiterkrankten ein Anteil von konstant knapp 40% an den Krankheitstagen insgesamt. Auch hier gibt es einrichtungsbezogen wieder große Unterschiede. Während etwa ein Viertel der Einrichtungen gar keine
Ausfälle durch Langzeitkranke zu verzeichnen hat, zeichnen diese in einer anderen Einrichtung für 7/8 aller Krankheitstage verantwortlich. Was die Entwicklung des Krankenstandes im Erzieherbereich betrifft, sprechen sowohl die bundesweite Entwicklung insgesamt als auch die Studie der Bertelsmann-Stiftung bezüglich des Krankenstandes im Erzieherbereich dafür, dass diese auf allgemein gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen und den spezifischen Anforderungen im Erzieherberuf beruht und hierbei zwickauspezifische Ursachen keine erkennbare Rolle spielen.
Ungeachtet dessen ist sich die Stadt Zwickau als Träger der Kindertageseinrichtungen ihrer sozialen Verantwortung gegenüber dem Erzieherpersonal aber auch gegenüber den zur Betreuung überlassenen Kindern bewusst. So werden Langzeiterkrankte durch langjährig in der Sache erfahrene Beschäftigte im Rahmen des BEM-Verfahrens betreut, um tätigkeits-oder arbeitsplatzbezogene Ursachen für Erkrankungen möglichst zu erkennen und daraus folgend entsprechende Maßnahmen abzuleiten, welche das Risiko für zukünftige Erkrankungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zu reduzieren.
Unabhängig von der Tatsache, dass im geltenden Erzieherschlüssel nach entsprechenden Ausführungen des Landesjugendamtes bereits ein krankheitsbedingter Ausfall von 6 Wochen je Fachkraft und Jahr berücksichtigt ist und die Stadt Zwickau diesen Wert um Durchschnitt noch unterschreitet, stellen wir insbesondere im Fall von Langzeiterkrankungen zusätzliche Personalkapazität zur Verfügung, um das pädagogische Niveau auch bei längerfristigem Ausfall von Fachpersonal hochhalten zu können. Dies erfolgt dann durch einrichtungsbezogene Anpassung der Arbeitszeiten der verbleibenden Fachkräfte auf Grundlage der bezüglich der wöchentlichen Arbeitszeit flexiblen Arbeitsverträge und/oder den Einsatz von Springern.
Mit freundlichen Grüßen
Constance Arndt
StRin Brückner - Widrigkeiten beim Parken im Parkhaus Centrum
StRin Brückner hat im Vorfeld der Stadtratssitzung folgende Fragen eingereicht:
Mehrfach wurde ich auf Widrigkeiten beim Parken im Parkhaus Centrum, am Puppentheater angesprochen.
Die P-Card funktioniert oft nicht und auch bei der Parkkartenausgabe kommt es zu Problemen. Die Folgen sind, dass sich Schlangen bei der Ein- oder Ausfahrt bilden, weil man erst telefonischen Kontakt mit den Servicekräften aufnehmen muss. Deren Reaktion zeigt, dass es keine Ausnahme ist. Für das Funktionieren der Innenstadt wäre es gut, wenn das Parken reibungslos verläuft.
Ist der Stadtverwaltung der Sachverhalt bekannt?
Wie kann und wird die Verwaltung mit dem Betreiber des Parkhauses Kontakt aufnehmen und auf Besserung des Zustandes orientieren?
Antwort:
Sehr geehrte Frau Stadträtin Brückner,
Ihre Frage kann ich nachfolgend beantworten.
Zunächst ist festzustellen, dass die durch das Parkhaus Centrum hervorgerufenen Stauerscheinungen zum einen nicht sehr oft und zum anderen nur temporär auftreten. Der Verwaltung ist dieser Umstand demnach bekannt. Darüber hinaus wird die Stadtverwaltung den Kontakt mit dem Betreiber suchen und ihn zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer funktionsfähigen Anlage bitten. Möglichkeiten, die über eine Bitte hinausgehen, bestehen für die Verwaltung nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Lasch
aus der Sitzung des Finanzausschusses am 03.12.2024
StR Dörner - Aktualisierung des Straßenverkehrsgesetzes
Nach meinem Wissen gibt es eine recht neue Aktualisierung des Straßenverkehrsgesetzes nach, welchem es einfacher und mehr in der Hoheit der Stadt liegt wo und unter welchen Voraussetzungen Tempo 30 erlassen wird. Da wir bereits öfters über dieses Thema diskutiert haben, z.B. Bereich Gert-Fröbe-Schule und es bisher immer hieß, dass das rechtlich nicht möglich ist ergeben sich für mich folgende Fragen:
1. Hat die Verwaltung folgend auf dieses Gesetz bereits neue Tempo 30 Strecken erlassen?
2. Hat die Verwaltung eine Liste welche Strecken dafür in Frage kommen und wenn ja, bitte ich um Auflistung.
Antwort:
Sehr geehrter Herr Stadtrat Dörner,
Ihre Anfrage aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 03.12.2024 möchte ich nachfolgend beantworten.
Die 57. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (57. StVRÄndV) wurde am 10.10.2024 verkündet und trat einen Tag nach Ihrer Verkündung am 11.10.2024 in Kraft.
In der 57. StVRÄndV wurden insbesondere auch zu § 45 StVO Neuerungen geschaffen, welche eine rechtliche Klarstellung erfordern. Dies schließt die Anordnung von Tempo 30-Strecken auf stark begangenen Schulwegen ein.
Zur rechtlichen Klarstellung dieser Neuerungen dient die VwV-StVO. Eine Änderung aufgrund der neuen Vorschriften ist in der VwV-StVO noch nicht erfolgt. Insbesondere der hier in Rede stehende unbestimmten Rechtsbegriff des stark begangenen Schulweges sowie andere Neuerungen bedürfen Ausführungsbestimmungen. Diese wurden noch nicht definiert.
Nach Rücksprache mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr als Höhere Straßenverkehrsbehörde soll vorerst - bis zur Klarstellung der unbestimmten Rechtsbegriffe aus der 57. StVRÄndV in der VwV-StVO - von einer Anwendung der erweiterten gesetzlichen Regelungen durch die Straßenverkehrsbehörden im Freistaat Sachsen Abstand genommen werden.
Sobald die betreffende VwV-StVO vorliegt, werden durch die Verwaltung die Ausweisung weiterer Geschwindigkeitsbeschränkungen auf expliziten Strecken geprüft und umgesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Lasch
aus der Sitzung des Finanzausschusses am 03.12.2024
OB-Anfrage - StR Dörner zum OpenSource Office Paket „Opendesk„
Im Oktober wurde durch das Zentrum für digitale Souveränität in der öffentlichen Verwaltung (ZenDIS) das OpenSource Office Paket „Opendesk“ veröffentlich. Das ZenDIS ist ein 100% Bundesunternehmen. Das Softwarepaket erfüllt alle Anforderungen, welche an eine moderne Office Lösung gestellt werden und kann als 100%iger Ersatz für die Lösung von Microsoft verwendet werden.
Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen:
1. Wieviel gibt die Stadt Zwickau jährlich für Software aus dem Hause Microsoft aus?
2. Ist die hauseigene IT in der Lage einen Testlauf für einen ausgewählten Bereich aufzusetzen um Erfahrungen zu sammeln und zu beurteilen ob ein Wechsel auf diese kostenfreie Lösung für die Stadt Zwickau möglich ist.
Antwort:
Sehr geehrter Herr Stadtrat Dörner,
Ihre Fragen darf ich wie folgt beantworten:
1. Wieviel gibt die Stadt Zwickau jährlich für Software aus dem Hause Microsoft aus?
Die Kosten für den bestehenden Wartungs-/Pflegevertrag für die Lizenzen des Betriebs- systems für die Client- und Serversysteme belaufen sich auf ca. 92 T€ pro Jahr. Für die eingesetzten Office-Produkte fallen keine jährlichen Wartungskosten an. Die Lizenzen werden jeweils bedarfsgerecht über den Gebrauchtmarkt oder über den Selectvertrag des Bundes erworben. Auch ein Erwerb bei einem angekündigten Supportende erfolgt ohne SoftwareAssurance-Support.
2. Ist die hauseigene IT in der Lage, einen Testlauf für einen ausgewählten Bereich aufzusetzen, um Erfahrungen zu sammeln und zu beurteilen, ob ein Wechsel auf diese kostenfreie Lösung für die Stadt Zwickau möglich ist?
Durch unseren IT-Bereich erfolgt eine permanente Marktbeobachtung unter Berücksichtigung der eigenen strategischen Ausrichtung. Die Software „OpenDesk“, welche in der Version 1.0 ab dem 15.10.2024 zur Verfügung gestellt wird, stellt als eine von der Bundesregierung finanzierte, quelloffene Office- und Kollaborationssuite eine sicher interessante Alternative zu Microsoft-Produkten dar.
Einen ersten Test dieser Software planen wir für den Herbst 2025, da wir zu diesem Zeitpunkt die Korrektur der üblichen Erstversions-Fehler erwarten. Wir sehen uns leider finanziell und personell außerstande, sehr frühe Versionen zu testen und fokussieren uns daher auf erprobte Versionen.
Im Herbst erwarten wir dann auch die ersten belastbaren Aussagen unserer Fachverfahrens- anbieter, welche die notwendigen Schnittstellen definieren und betreiben müssen. Deren Fokus liegt erfahrungsgemäß auf der Fragestellung des LongTimeSupports, welcher derzeit von OpenDesk noch nicht definiert ist.
Bei ähnlichen durchgeführten Testszenarien wie beispielsweise LibreOffice wurden gleichlautende Problemlagen sichtbar.
Mit freundlichen Grüßen
Constance Arndt
aus der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschuss am 02.12.2024
StR Binder - Denkmal auf dem Planitzer Markt
StR Binder: Auf einer der geplanten Themeninseln auf dem Planitzer Markt soll ein Denkmal oder eine Skulptur kommen. Aus den Medien war zu entnehmen, dass sich die Planitzer wünschen, dass auf dem Planitzer Markt etwas „Planitzbezogenes" aufgestellt werden soll.
Herr Dr. Lars Flemming, Schulleiter des Clara- Wieck-Gymnasiums, hat dazu erklärt, dass ein Denkmal auf dem Planitzer Markt mindestens zwei Anforderungen erfüllen muss, und zwar muss es identitätsstiftend wirken und von den Planitzern anerkannt werden. Es bedarf des lokalen Bezuges und die Bedachten müssen der Anerkennung würdig sein.
Nach Gesprächen mit mehreren Planitzern wird ein Denkmal an die Erinnerung der Stadt Planitz in den Jahren 1924-1944 vorgeschlagen. Aufgrund durchgeführter Recherchen gilt in geschichtlicher Hinsicht folgendes:
Frage:
Wäre es möglich, dass ein Denkmal in Erinnerung an die Stadt Planitz (1924-1944) in dieser geplanten Themeninsel aufgestellt wird? Wie erfolgt hierzu der Entscheidungsprozess und werden die Bürger von Planitz in diese Entscheidungsfindung miteinbezogen?
Antwort:
Sehr geehrter Herr Stadtrat Binder,
Ihre Anfrage aus der Sitzung des Bauausschusses vom 02.12.2024 kann ich nachfolgend beantworten.
Wie Sie wissen, wurde Antrag AN/008/2024-2 der AfD-Fraktion zur Errichtung eines Denkmals auf dem Planitzer Markt im Stadtrat am 28.11.2024 in den Kultur-, Sozial- Sport- und Bildungsausschuss verwiesen. Dort können dann alle Ideen und Anregungen diskutiert werden. Ihre Anregung werde ich zur Prüfung schon einmal an das Kulturamt weiterleiten, um diesen mit in den Diskussionsprozess aufnehmen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Constance Arndt
für die Sitzung des Stadtrates am 28.11.2024
StRin Brückner - Prioritätenliste Straßenbau
StRin Brückner hat im Vorfeld der Stadtratssitzung folgende Frage gestellt:
Auf Antrag der Fraktion die Linke in der letzten Wahlperiode hatte die Verwaltung den Stadträten verschiedene Prioritätenlisten z.B. zum grundhaften Straßenbau Hauptnetz 2024 nicht öffentlich ausgereicht.
Wann und wie werden diese Listen für die Bürger veröffentlicht?
Begründen Sie ihre Entscheidung!
Antwort:
Sehr geehrte Frau Brückner,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Stadtrat am 28.11.2024 und Ihr Interesse an der Veröffentlichung der Prioritätenlisten zum Straßenbau in Zwickau.
Es ist uns bewusst, dass Transparenz und der Zugang zu Informationen für die Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung sind. Aktuell ist es jedoch nicht beabsichtigt, die Prioritätenlisten öffentlich zugänglich zu machen. Diese Listen dienen als internes Arbeitspapier, das in enger Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und den Medienträgern entwickelt und letztlich dem Stadtrat vor allem für die Haushaltsplanung zur Verfügung gestellt wird.
Ein wesentlicher Grund für die Nicht-Veröffentlichung ist, dass die Listen unter mehreren Vorbehalten stehen. Die Umsetzung der einzelnen Straßenbaumaßnahmen muss zunächst im Haushalt mit den entsprechenden Eigen- und Fördermitteln abgebildet werden. Darüber hinaus haben wichtige Belange der Medienträger Einfluss auf die Reihenfolge der Maßnahmen, ebenso wie Veränderungen der Straßenzustände aufgrund von Schadensentwicklungen oder anderen unvorhergesehenen Faktoren.
Durch eine vorzeitige Veröffentlichung dieser Listen würden möglicherweise Erwartungen in der Öffentlichkeit geweckt, die unter den gegebenen Umständen nicht immer erfüllt werden können. Aus diesem Grund halten wir es für sinnvoller, diese Informationen erst dann weiterzugeben, wenn die Planungen und finanziellen Mittel finalisiert sind und konkrete Aussagen zu den Zeiträumen und Maßnahmen gemacht werden können. Denn unausgereifte Informationen können auch zu erheblichen Verunsicherungen führen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und versichern Ihnen, dass wir in Zukunft weiterhin bestrebt sind, transparent zu kommunizieren und die Bürgerinnen und Bürger zu gegebener Zeit mit relevanten Informationen zu versorgen.
Mit freundlichen Grüßen
Silvia Queck-Hänel
aus der Sitzung des Kultur-, Sozial-, Sport- und Bildungsausschuss am 07.11.2024
StRin Brückner - Ünterstützung für Mini Zwickau
StRin Brückner:
Wie schafft es die Stadt Zwickau mehr Praktikanten und andere Helfer für das nächste Mini Zwickau zu gewinnen?
Antwort:
Sehr geehrte Frau Stadträtin Brückner,
zu Ihrer Anfrage aus der Sitzung des Kultur-, Sozial-, Sport- und Bildungsausschuss sieh die Stadtverwaltung einen Ansatzpunkt in der gezielten Bewerbung über die regionalen Fachschulen, welche den Erzieherberuf ausbilden. Zwar ist ein Regelpraktikum in der Ministadt nicht möglich, da das Projekt während der Sommerferien stattfindet, jedoch kann das Projekt für vereinzelte Praktikanten interessant sein, welche ein Nachholpraktikum suchen. Hierbei handelt es sich um Auszubildende, die das Praktikum aus verschiedensten Gründen im eigentlichen Zeitraum nicht antreten konnten und es in den Sommerferien realisieren. Des Weiteren werben die Verantwortlichen regelmäßig bei dieser Personengruppe um eine ehrenamtliche Projektunterstützung. Hierbei hat es sich bewährt, die Auszubildenden während ihres regulären Praktikums in den kommunalen Jugendclubs gezielt anzusprechen.
Als weiterer Schritt werden freie Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Zwickau kontaktiert. Zudem wirbt die Stadtverwaltung Zwickau über geeignete Fachverteiler. Nicht zuletzt werden verschiedene Vereine gezielt angesprochen, um sie zur Teilnahme an der Kinderspielstadt einzuladen und letztendlich für eine langfristige Kooperation zu gewinnen. Genauso sehen wir gewinnbringende Potentiale über die Universitäten bzw. Hochschulen. Daher sollen zukünftig Kontakte mit der Wissenschaft aufgebaut bzw. verstetigt werden.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit bewirbt die Stadtverwaltung Zwickau bereits frühzeitig das Projekt über die eigenen Kanäle. Hierbei ist stets ein Helferaufruf inkludiert. Bei Veranstaltungen und bei sonstigen Gelegenheiten wird „Mini Zwickau“ vorgestellt und interessierte Personen sowie Unternehmen direkt angesprochen. Unabhängig der Ausführungen bleibt die Helfer-Akquise (inkl. ehrenamtliches Engagement) ein entscheidender Punkt für das Gelingen der Kinderspielstadt „Mini Zwickau“.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Lasch
für die Sitzung des Stadtrates am 24.10.2024
StRin Brückner – Bearbeitungsdauer Wohngeldanträge
StRin Brückner hat im Vorfeld der Stadtratssitzung folgende Fragen eingereicht:
Es gab in der Vergangenheit Probleme in der Bearbeitungsdauer des Wohngeldes in Zwickau.
Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Antrages?
Gab es seit Januar 2023 einen Anstieg an Wohngeldanträgen?
Antwort:
Sehr geehrte Frau Stadträtin Brückner,
Ihre Frage für die heutige Sitzung möchte ich Ihnen nachfolgend beantworten.
Für die durchschnittliche Bearbeitung eines Antrages ab Antragseingang kann von einer Bearbeitungszeit von 8 bis 10 Wochen ausgegangen werden. Aufgrund der vorherrschen- den Personalsituation kam es schon vor der Wohngeldreform zu Verzögerungen, so dass mit einer Bearbeitungsdauer von 3 Monaten zu rechnen war.
Mit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 konnte ein deutlicher Anstieg der Antragszahlen und der Bearbeitungsdauer, welche zwischenzeitlich bei 6 bis 7 Monaten lag, verzeichnet werden. Zum Beispiel konnten im Jahr 2022 insgesamt 837 Erstanträge verzeichnet wer- den, im Jahr 2023 waren es bereits mehr als 1.200 Erstanträge. Auch die Antragszahlen für Weiterleistungsanträge sind deutlich gestiegen und lagen 2023 bei mehr als 2.400 Anträgen.
Im Rahmen dieser Reform und der Einführung der elektronischen Akte wurden personelle und strukturelle Veränderungen in der Wohngeldbehörde durchgeführt, um den Anstieg der zu bearbeitenden Wohngeldanträge und die damit verbundene Verlängerung der Bearbeitungsdauer zu bewältigen. Durch diese Veränderungen konnte die Bearbeitungszeit auf aktuell 4 bis 6 Monate verkürzt werden. Voraussichtlich ist auch weiterhin mit einer Verringerung der Bearbeitungsdauer zu rechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Lasch
aus der Sitzung des Finanzausschusses am 08.10.2024
OB-Anfrage - StR Dörner zur Cainsdorfer Brücke
StR Dörner stellt folgende Fragen:
Wie ich gerade aus der Prioritätenliste des Tiefbauamtes entnehmen konnte, ist die Cainsdorfer Brücke jetzt mit Planungsleistungen für 2026 eingeplant. Das freut mich zu hören, wirft aber einige Fragen auf.
1. Heißt das der Rechtsstreit mit der Bahn ist beigehoben?
2. Wenn nicht, wie ist der aktuelle Stand bei diesem Thema?
3. Wie ist der aktuelle Stand in den Vorplanungen für das Vorhaben?
Antwort:
Sehr geehrter Herr Stadtrat Dörner,
Ihre Anfrage aus der Sitzung des Finanzausschusses am 08.10.2024 möchte ich nachfolgend beantworten.
Über einen langen Zeitraum war es nicht möglich, zu einer einvernehmlichen Auslegung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes für das Projekt Cainsdorfer Brücke der Stadt Zwickau mit der Deutschen Bahn (DB) als Kreuzungsbeteiligten zu gelangen.
Dies lag insbesondere darin begründet, dass mit der von der Stadt geplanten Beseitigung des vorhandenen Bahnüberganges (BÜ) an der Cainsdorfer Brücke durch den Brückenneubau ebenfalls eine Schienenüberführung (SÜ) Bestandteil der neuen Brücke ist und sich hierdurch ein erheblicher finanzieller Beteiligungsumfang für den Kreuzungsbeteiligten DB einstellt.
Ein gerichtlich ausgetragener Rechtsstreit wurde nicht geführt. Es gelang letztlich unter Einbeziehung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), die Bahn von einer begründeten Auslegung der Stadt zu überzeugen, sodass zunächst eine prinzipielle einvernehmliche kreuzungsrechtliche Einordnung der Gesamtmaßnahme bei der Bahn und der Stadt gegeben ist.
Die Entwurfsplanungen für das Vorhaben befinden sich in der finalen Phase. Die Bahn plant ihrerseits ebenfalls umfangreiche Änderungsmaßnahmen an ihren Anlagen, welche sich letztlich aus der BÜ-Maßnahme Cainsdorfer Brücke heraus generieren.
Beide Planungen müssen dann in einem gemeinsamen Planfeststellungsverfahren genehmigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Constance Arndt
aus der Sitzung des Stadtrates vom 26.09.2024
StR Dörner - Klimaanpassungskonzept
StR Dörner: Laut einer Pressemitteilung des Bundesumweltamtes waren in den letzten 10 Jahren fast 80% der deutschen Kommunen von Extremwetterereignissen direkt betroffen. Gleichzeitig haben aber nur 12% der Kommunen ein Klimaanpassungskonzept und weitere 23% erstellen gerade ein solches Konzept. Wie ist hier der aktuelle Stand in der Stadt Zwickau? Gibt es bereits ein Konzept, um die immer häufiger auftretenden Folgen des Klimawandels für die Stadt und ihre Bewohner abzumildern?
Wenn nicht was hindert die Stadt aktuell daran dieses zu erstellen?
Antwort:
Sehr geehrter Herr Stadtrat Dörner,
Ihre Anfrage aus der Sitzung des Stadtrates am 26.09.2024 möchte ich nachfolgend beantworten.
Die Stadt Zwickau hat bereits früh begonnen, sich mit Energie- und Klimaschutzfragen auseinanderzusetzen. So wurde beispielsweise im Jahr 1991 erstmals ein Energiekonzept aufgestellt. Darauf aufbauend erfolgte 2013 die Erarbeitung eines integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes (EKK), in welchem bereits auf die wachsende Bedeutung der Klimaanpassung hingewiesen und erste Handlungsempfehlungen aufgezeigt wurden. Mit finanzieller Unterstützung über die Förderrichtlinie des BMU zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative konnte 2016 eine „Klimaanpassungsstrategie mit Vulnerabilitätsanalyse“ (entspricht einem Klimaanpassungskonzept) ausgearbeitet werden.
Diese zeigt zum einen die Auswirkungen des Klimawandels speziell für die Stadt Zwickau (untergliedert nach Stadtteilen) auf und beinhaltet einen entsprechenden Maßnahmenkatalog mit Handlungsempfehlungen. Als eine weitere Arbeitsgrundlage wurde in der Klimaanpassungsstrategie die Fortschreibung und Aktualisierung der Stadtklimauntersuchung sowohl als Indikator für die Umsetzung als auch ergänzendes Planungsinstrument dringend empfohlen.
Die Ergebnisse der Stadtklimauntersuchung mit einer aktuellen Klimafunktionskarte, einer Planungshinweiskarte sowie Erläuterungsbericht stehen seit 2021 zur Verfügung. Diese drei Konzeptionen werden auf der Internetseite der Stadt (https://www.zwickau.de/de/politik/energieundklimaschutz.php) allen Interessierten bereitgestellt.
Gegenwärtig wird im Amt für Umwelt und Stadtplanung zusammen mit einem externen Dienstleister an einer Evaluation von Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzept gearbeitet, um als Stadt den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und zukünftigen Herausforderungen angemessen begegnen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Silvia Queck-Hänel
StRin Heinzig hat im Vorfeld der Stadtratssitzung am 26.09.2024 folgende Fragen eingereicht:
Wie fast jedes Jahr nahm ich am Sonntag, den 8.9.24, an der Gedenkveranstaltung zu Ehren der Opfer des Nationalsozialismus am Schwanenteich teil. Es war eine würdige Veranstaltung, aber es fehlten die offiziellen Vertreter der Stadt Zwickau und des Theaters Plauen-Zwickau. Bereits seit 1990 hatte der damalige Oberbürgermeister Herr Rainer Eichhorn dies jedes Jahr organisiert und durch einen Vertreter der Stadt Zwickau einen Kranz niederlegen lassen.
Diese Veranstaltung wurde in diesem Jahr an den Verein „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ (VVN-BdA e.V.) abgetreten. Viele langjährige Besucher dieser Veranstaltung waren irritiert bis entsetzt. Die Opfer dieser Diktatur kamen aus vielen Schichten der Gesellschaft, aus verschiedenen Glaubensgemeinschaften – ein breites Spektrum der Bevölkerung - vor allem Europas.
Frage:
Warum, gerade in der jetzigen Zeit, haben Sie diese Veranstaltung als Stadt abgegeben? Ist das Gedenken an die Opfer des Faschismus z.B. KZ-Buchenwald und Pirna-Sonnenstein nur noch Aufgabe eines Vereins?
Antwort:
Sehr geehrte Frau Stadträtin Heinzig,
Ihre Anfrage für die heutige Sitzung möchte ich nachfolgend beantworten.
Auch ich habe in den letzten Jahren an der Gedenkveranstaltung zu Ehren der Opfer des Nationalsozialismus am 8. September am Schwanenteich teilgenommen. In diesem Jahr war mir - wie auch der Oberbürgermeisterin und der Bürgermeisterin für Bauen - eine Teilnahme terminbedingt nicht möglich. Die Gedenkveranstaltung zu Ehren der Opfer des Nationalsozialismus am Schwanenteich geht auf den "Tag der Opfer des Faschismus" als einen Gedenktag der DDR zurück. In der Bundesrepublik wurde dieser Tag nicht als offizieller staatlicher Gedenktag, sondern auf Initiative und in Verantwortung des VVN-BdA begangen. Die Entscheidung von Herrn Oberbürgermeister Eichhorn, diesen Gedenktag auch nach 1990 in Verantwortung der Stadtverwaltung zu begehen, ist vor dem Hintergrund der damaligen Zeit absolut verständlich und richtungsweisend gewesen.
Mittlerweile gibt es aber mit dem "Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus" am 27. Januar einen staatlichen Gedenktag für dieses Erinnern. Dieser Gedenktag wird auch in der Stadt Zwickau in verschiedenen Formen begangen, zu denen die Stadt Zwickau Veranstalter ist. Auch der Volkstrauertag als Gedenktag aller Opfer von Gewalt und Krieg wird mit einer Veranstaltung der Stadt Zwickau begangen. Außerdem tritt die Stadt Zwickau zum jährlichen Gedenken an die Reichspogromnacht am 9. November ebenfalls als Veranstalter auf. Vor diesem Hintergrund wurde in Absprache mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für Erinnerungskultur entschieden, die Verantwortung für die Durchführung des Gedenkens im 8. September zurück in die Hände des VVN-BdA zu geben.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Lasch
aus der Sitzung des Finanzausschusses am 03.09.2024
OB-Anfrage - StRin Heinzig - Müll in Planitz
StRin Heinzig: Seit mindestens 3 Wochen stehen auf dem Fußweg der Eduard-Soermus-Straße etwa in Höhe Rudolf-Breitscheidstraße alte Möbel (Polstermöbel, Regale…). Der öffentliche Fußweg ist somit gerade für Menschen mit Beeinträchtigungen schwer zu begehen. Es ist nicht das erste Mal, dass vor dem Eckhaus Sperrmüll gelagert wird.
Wann wird der Fußweg wieder normal nutzbar?
Gib es Möglichkeiten, solche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden?
Antwort:
Ihre Anfrage aus der Sitzung des Finanzausschusses am 03.09.2024 möchte ich nachfolgend beantworten.
Der angezeigte Sachverhalt wurde durch die Verwaltung unter Einbeziehung des Landratsamtes geprüft. Vom zuständigen Bereich Abfallwirtschaft wurde uns mitgeteilt, dass keine Anmeldung für eine Sperrmüllabholung vorliegt. Der Grundstückseigentümer wurde bereits vom Landratsamt aufgefordert, den Sperrmüll zu entfernen.
Aufgrund Ihrer Anfrage wird sich das Landratsamt nochmals mit dem Eigentümer in Verbindung setzen und eine sofortige Beräumung verlangen.
Ich bedanke mich für Ihren Hinweis.
Probleme mit unangemeldeten oder zu früh herausgestelltem Sperrmüll sowie diverser anderer Müllablagerungen gibt es leider öfters und auch in anderen Stadtbezirken.
Gesetzliche Vorgaben zu illegalen Müllablagerungen sowie Vorgaben für die Sperrmüllentsorgung definieren die Rahmenbedingungen als auch strafrechtliche Konsequenzen. Leider können auf Grund der Kapazitäten bei der Stadt und im Landkreis die erforderlichen Kontrollen oder Verfolgungen nur bedingt umgesetzt werden. Letztendlich sind die Anwohner und / oder Grundstückseigentümer verantwortlich, um zukünftig solche Vorfälle zu vermeiden bzw. zu minimieren.
Mit freundlichen Grüßen
Silvia Queck-Hänel
Erste Stellvertreterin der Oberbürgermeisterin und Bürgermeisterin für Bauen
1. Die Investitionskosten von Ab- bzw. Adsorptionskälteanlagen sind nach wie vor wesentlich teurer als die mehr verbreiteten elektrischen Kompressionskälteanlagen.
2. Auch mit Blick auf die Betriebskosten sind thermische Verdichter für die Verwendung von Wärme (fossil oder erneuerbar) aktuell nicht wirtschaftlich einsetzbar, da die benötigten Wärmemengen im Vergleich zur produzierten Kältemenge um ein Vielfaches höher ist.
Nur bei der Nutzung reiner Abwärme als kostenloses Abfallprodukt könnte sich ein solches Konzept eventuell wirtschaftlich darstellen lassen. Mit Sicht auf die zukünftige, vermehrte Nutzung von erneuerbaren Anlagentechnologien und deren Integration in das Fernwärmenetz, müssen auch die Parameter, wie die Vorlauf- und Rücklauftemperaturen entsprechend angepasst (abgesenkt) werden. Dies wiederum hätte auf die Effizienz einer Absorptionskälteanlage weitreichend negative Auswirkungen (Wirkungsgrad), da die thermischen Verdichter ein hohes Temperaturpotential (90 °C) benötigen.“
Mit freunldichen Grüßen
Sebastian Lasch
StR Wetzel - kommunale Kälteplanung
StR Wetzel hat im Vorfeld der Stadtratssitzung am 15.08.2025 folgende Fragen eingereicht:
Aktuell und angesichts der gegenwärtigen Hitzephase berichten Medien über Aktivitäten etlicher deutscher Kommunen hinsichtlich "kommunaler Kälteplanung". Gemeint sind damit Überlegungen, Untersuchungen zur technischen Umsetzbarkeit und Planungen, ob und wie sich kommunale Fernwärmenetze bei Sommerhitze zur Kühlung der Wohnungen nutzen lassen.
Gibt es solche Überlegungen bereits auch in Zwickau?
Antwort:
Sehr geehrter Herr Stadtrat Wetzel,
Ihre Anfrage aus der Sitzung des Stadtrates am 15.08.2024 wurde zuständigkeitshalber
an die Zwickauer Energieversorgung GmbH (ZEV) weitergeleitet. Diese hat zum
Sachverhalt wie folgt geantwortet.
„In den aktuellen Betrachtungen zum Transformationsplan Fernwärme der ZEV ist die Nutzung des Fernwärmenetzes für eine kommunale Kälteplanung kein Bestandteil. Auch in den Sommermonaten müssen unsere Fernwärmekunden mit einem ausreichenden Temperatur- / Energie- Potential versorgt werden, da bei einer Vielzahl von Gebäuden die zentrale Warmwasserbereitung (Hygiene, Legionellen) durch die Fernwärme bereitgestellt wird.
Eine Nutzung von etwaigen Kälteanlagen mit thermischen Verdichtern kann somit nur dezentral in den Gebäuden überhaupt angedacht werden und bedingen eine geeignete Peripherie in der Hausinstallation, da es zu Taupunktunterschreitungen und somit zu Schäden an den Objekten kommen kann. Die ZEV hat das Thema dezentraler Einsatz von Wärme zur Kälteerzeugung in Ab- und Adsorptionsanlagen bereits in den vergangenen Jahren immer wieder analysiert und mögliche Anwendungsfälle geprüft. Im Ergebnis ist ein wirtschaftlicher Vergleich zwischen Anlagen mit elektrischen und thermischen Verdichtern immer zu Gunsten der elektrischen Kompressionskälteanlagen ausgefallen. Im Wesentlichen spielen hierbei 2 Faktoren die entscheidende Rolle.
Anfrage verkehrswidrig gehangene Plakate
StRin Brückner hat im Vorfeld der Stadtratssitzung am 15.08.2024 folgende Fragen eingereicht:
Ute Brückner: Was hat die Verwaltung unternommen, um verkehrswidrig gehangene Plakate (zu tief, in den Fußweg hinein) zu beseitigen? Vor allem eine Partei, die Deutschland weit agiert, hat in Zwickau z.B. auf der Marienthaler-, Werdauer-, Kopernikusstraße und im gesamten Wohngebiet in Eckersbach vorschriftswidrig plakatiert.
Antwort:
Sehr geehrte Frau Stadträtin Brückner,
Ihre Anfrage für die heutige Sitzung möchte ich nachfolgend beantworten. Das Ordnungsamt hat die Wahlwerbeplakate selbst entfernt, welche eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dargestellt haben. Im Übrigen waren und sind alle Parteien gleichermaßen aufgefordert ihre Plakate gemäß dem Auflagenbescheid zu hängen und während der Genehmigungszeit regelmäßig zu prüfen, ob die Auflagen weiterhin eingehalten werden (z. B. die Befestigung).
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Lasch
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